Unsere Leistungen als Haus- und Grundstücksverwaltung

Hausverwaltung

Wir, als Haus- und Grundstücksverwaltungsunternehmen in Dresden, Heidenau, Pirna und Umgebung verpflichten uns, Ihr Haus- und Grundbesitz mit der Sorgfalt eines ordentlichen Verwalters zu verwalten und im Interesse des Auftraggebers folgende Leistungen wahrzunehmen:

Haus- und Sondereigentumsverwaltung & WEG-Verwaltung

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen mit der Objektverwaltung bieten wir:

1. eine ordnungsgemäße kaufmännische Verwaltung (Buchhaltung, Abrechung usw.)

2. eine professionelle technische Verwaltung (Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung)

3. kostengünstige Versorgungs- und Versicherungsverträge

4. Objektbetreuung

5. Eigentümer- und Betriebskostenabrechnung

6. schnelle und zeitnahe Wohnungsvermietung

Kaufmännische Hausverwaltung:         

  • Mietverhältnisse: Abschluss und Kündigungen von Mietverträgen, 
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus Mietverhältnissen zustehen.
  • Überwachung des Mieteinganges
  • Führung der Mietkautionen
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
  • gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern.
  • Zahlungsverkehr: Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung.
  • Behörden: Gesamter Verkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft.
  • Versicherungen: Prüfung des Versicherungsbedarfs und Abwicklung von Schadenfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen
  • Hilfskräfte: Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal und dgl.)
  • Geräte und Heizmaterial: Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände (wie Geräte für Hausmeister) und Versorgungsgüter (wie Heizmaterial).
  • Hausbuchhaltung: Erfassung aller Zahlungsvorgänge,
  • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern
  • Erstellung einer jährlichen Betriebskostenabrechnung

Technische Verwaltung:                                  

  • Instandhaltung und Instandsetzung: Laufende Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
  • Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
  • Vorausplanung a-periodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Einsatz von Hausmeistern und Reinigungskräften
  • regelmäßige Information über die wirtschaftliche Situation und den baulichen Zustand der Liegenschaft

WEG-Hausverwaltung    

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz und aus den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer und aus dem Inhalt dieses Vertrages.

  • Wirtschaftsplan - Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr
  • Jahresabrechnung - Erstellung einer jährlichen Hausgeldabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum
  • Planung und Durchführung der Eigentümerversammlungen
  • Überwachen der Verträge der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Geldverwaltung, führen von Fremdkonten der WEG (Giro- und Anlagekonten etc.); verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage;
  • Buchführung - rechnerische Prüfung aller Rechnungen und Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung
  • Technische Kontrollen des Gemeinschaftseigentum 
  • Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum
  • Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sondereigentum bzw. Gemeinschaftseigentum
  • Prüfung und Wartung von technischen Einrichtungen 

Sondereigentumsverwaltung

Unter Sondereigentumsverwaltung versteht man die kaufmännische und technische Verwaltung der einzelnen Eigentumswohnung, d.h. der Mieter wendet sich bei jeglichen Belangen bzgl. Ihrer Eigentumswohnung an die Sondereigentumsverwaltung.          

  • Kaufmännische Verwaltung:
            Überweisung des Hausgeldes an die WEG,
            Überwachung des Mieteingangs (Mietinkasso) und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen,
            Führung der Mietkautionen,
            Überprüfung der Mieterhöhungsmöglichkeiten und Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen,
            Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten und Abrechnung der Kosten mit Mietern,
            Teilnahme an Eigentümerversammlungen in Vollmacht des Eigentümers
  •         Zahlung der WEG-Kosten an den Verwalter des Gemeinschaftseigentums
  •         Vergabe und Überwachung aller notwendiger Reparaturen

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